Presse

10. April 2012

Jetzt sind die Krankenkassen am Zug: Arzneimittelpreise öffentlich machen! Merzig (10.04.2012) Zur aktuellen Debatte um die CDU-
Forderung nach „Geheimpreisen für die Pharmaindustrie“ erklärt das Vorstandsmitglied des Verbandes
der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD), Jörg Geller ...mehr

16. Dezember 2011

CC Pharma kommt Ausschluss aus VAD zuvor Merzig (16.12.2011) Der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) hat gestern die fristlose Kündigung des Mitgliedsunternehmens CC Pharma GmbH aus Densborn erhalten ...mehr

25. Februar 2011

Importeure betreiben seriöses Geschäft Merzig (25.02.2011) Wie verschiedene Staatsanwaltschaften bestätigten, wird zur Zeit gegen einige Pharmagroßhändler ermittelt ...mehr

21. Mai 2010

Auch Private zahlen mehr Erhöhung des Herstellerrabattes trifft auch privat Versicherte ...mehr

19. Mai 2010

Griff in die falsche Tasche Stellungnahme des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschland ...mehr

30. April 2010

ENVI-Entscheidung mit Augenmaß VAD begrüßt den Beschluss des Gesundheitsausschusses ...mehr

Funktionsweise


Obwohl in fast allen EU-Mitgliedstaaten Arzneimittelpreise einer staatlichen Einflussnahme unterliegen, gibt es zwischen einzelnen Ländern deutliche Preisdifferenzen für ein und dasselbe Arzneimittel. Auf dieser Grundlage hat sich seit Ende der 70er Jahre eine europaweite Im- und Exporttätigkeit aufgebaut.



GRUNDLAGEN

Parallel- und Reimporteure kaufen Medikamente von pharmazeutischen Großhändlern in Mitgliedsstaaten der EU günstig ein und bringen sie in Länder, in denen die vergleichbaren Präparate teurer sind. Nach der Kennzeichnung entsprechend der nationalen Gesetzgebung des Empfängerlandes verkaufen sie die Präparate wieder an zugelassene Großhändler oder direkt an Apotheken im Empfängerland.

GRAFIK: VOM HERSTELLER ZUM PATIENTEN

Quelle: VAD-Broschüre "30 Jahre Parallelhandel mit Arzneimitteln", Merzig 2009.

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PARALLEL- UND REIMPORTE

Dabei wird zwischen Parallelimporten und Reimporten unterschieden: Unter Parallelimporten sind Arzneimittel zu verstehen, die von multinationalen Konzernen außerhalb des Empfängerlandes hergestellt wurden. Von Reimporten spricht man, wenn das aus dem Einkaufsland importierte Arzneimittel ursprünglich in dem Empfängerland produziert wurde.

PRODUKTE

Dieselben Medikamente, mit denen die Parallel- und Reimporteure handeln, werden im Empfängerland zugleich von den inländischen Vertriebsgesellschaften der Hersteller oder einem Lizenznehmer angeboten. In der Mehrzahl der Fälle liegt der Herstellungsort der lokal vertriebenen Medikamente ohnehin in anderen Mitgliedsstaaten: Um Kosten zu sparen, beschränken die Hersteller die Produktion der Medikamente in der Regel auf wenige Standorte und bedienen von dort aus die unterschiedlichen Märkte innerhalb der EU.

WETTBEWERB

Die Parallel- und Reimporte stellen einen Wettbewerb zu den Bezugsarzneimitteln der Hersteller dar. Sie bewirken damit einen Preiswettbewerb auf dem ansonsten streng regulierten Arzneimittelmarkt - zum Vorteil des jeweiligen Gesundheitssystems.

RECHTSGRUNDLAGE

Der parallele Handel mit Arzneimitteln unterliegt - vergleichbar zu anderen Warengruppen wie etwa Kraftfahrzeugen - den fundamentalen EU-Rechtsgrundsätzen, die durch zahlreiche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes bestätigt wurden, beispielsweise: dem freien Warenverkehr, dem uneingeschränkten Wettbewerb sowie der Erschöpfung von Patent- und Markenrechten.


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