Presse

10. April 2012

Jetzt sind die Krankenkassen am Zug: Arzneimittelpreise öffentlich machen! Merzig (10.04.2012) Zur aktuellen Debatte um die CDU-
Forderung nach „Geheimpreisen für die Pharmaindustrie“ erklärt das Vorstandsmitglied des Verbandes
der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e.V. (VAD), Jörg Geller ...mehr

16. Dezember 2011

CC Pharma kommt Ausschluss aus VAD zuvor Merzig (16.12.2011) Der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) hat gestern die fristlose Kündigung des Mitgliedsunternehmens CC Pharma GmbH aus Densborn erhalten ...mehr

25. Februar 2011

Importeure betreiben seriöses Geschäft Merzig (25.02.2011) Wie verschiedene Staatsanwaltschaften bestätigten, wird zur Zeit gegen einige Pharmagroßhändler ermittelt ...mehr

21. Mai 2010

Auch Private zahlen mehr Erhöhung des Herstellerrabattes trifft auch privat Versicherte ...mehr

19. Mai 2010

Griff in die falsche Tasche Stellungnahme des Verbandes der Arzneimittelimporteure Deutschland ...mehr

30. April 2010

ENVI-Entscheidung mit Augenmaß VAD begrüßt den Beschluss des Gesundheitsausschusses ...mehr

Sicherheit


Für Parallel- und Reimporte gelten die gleichen Standards wie für alle anderen Arzneimittel. Sie unterliegen strengen Zulassungs- und Überwachungskriterien durch nationale und europäische Behörden.



THERAPEUTISCHE IDENTITÄT

Parallel- und reimportierte Arzneimittel entsprechen in Zusammensetzung und Wirkung dem in Deutschland zugelassenen Markenpräparat. Diese therapeutische Identität wird in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als nationaler Zulassungsbehörde geprüft.

ÜBERWACHUNG

Medikamente unterliegen in Europa der Überwachung durch die entsprechenden nationalen Behörden sowie die Europäische Agentur zur Beurteilung von Arzneimitteln (EMEA - European Agency for the Evaluation of Medicinal Products). Dies gilt auch für Parallel- und Reimporte. Die Arzneimittelimporteure sind zur Kennzeichnung der Import-Arzneimittel, dem Umpacken und dem Austausch der Gebrauchsinformation verpflichtet. Dafür benötigen sie eine Herstellungserlaubnis, ohne die sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können. Die Herstellungserlaubnis sieht umfangreiche und regelmäßige Kontrollen vor.

UMVERPACKUNG

Parallel- und reimportierte Arzneimittel müssen allen EU- und Landesvorschriften entsprechen. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung der Verpackung sowie die Packungsbeilage in der entsprechenden Landessprache. Die importierten Medikamente können äußerlich in Form und Farbe vom Bezugsarzneimittel abweichen - auf den Inhalt hat dies selbstverständlich keinen Einfluss.

SCHUTZ GEGEN FÄLSCHUNGEN

Re- und parallelimportierte Medikamente sind Produkte des Originalherstellers. Sie sind entweder identisch mit der nationalen Standardversion oder weisen lediglich leichte Unterschiede etwa hinsichtlich der Farbgebung auf, was keinerlei therapeutische Auswirkungen hat. Parallelhändler unterliegen darüber hinaus strengen Kontroll- und Überwachungsvorschriften, die Patienten vor der Gefahr von Fälschungen schützen.


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